Brians Caravaning-Tipps aus Schweden
Brian verrät auf seiner Schwedenreise jede Menge hilfreiche Tipps

Müll- und Abwasserentsorgung
Eine interaktive Karte mit allen Rastplätzen finden Sie hier.
Das schwedische Jedermannsrecht
Was das Jedermannsrecht konkret bedeutet, erfahren Sie im Artikel Jedermannsrecht in Norwegen und Schweden
Lagerfeuer unter freiem Himmel
- Der Ort: Sie müssen einen Platz finden, an dem sich das Feuer weder ausbreiten, noch umliegendes Gelände oder Pflanzen beschädigen kann.
- Der Untergrund: Moos, Torf- oder erdiger Waldboden sind ungeeignet. Dort können Schwelbrände entstehen, die erst später aufflammen, wenn Sie bereits schlafen oder nicht mehr da sind. Am sichersten sind Kies oder Sand als Untergrund.
- Die Umgebung: Das Entzünden von Feuern ist an Klippen oder Felsen grundsätzlich nicht gestattet. Sie können durch die hohe Hitze bersten, sodass irreparable Schäden entstehen können.
- Das Brennmaterial: Abgefallene Zapfen und Äste dürfen verwendet werden. Allerdings dürfen weder lebende Bäume noch Sturmholz für die Verwendung als Brennholz gefällt oder beschnitten werden.
- Verbote: Bei extrem trockenem Wetter kann die kommunale Feuerwehr ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses ist dringend einzuhalten, auch an hergerichteten Feuerstellen. Sie können dann zwar noch Kohlegrills oder Gaskocher verwenden, müssen aber auch hier höchste Vorsicht walten lassen.
- Nationalparks und Naturschutzgebiete: Hier gelten ortsabhängige Vorschriften. Diese entnehmen Sie den Hinweisschildern vor Ort.

Allgemeine Verkehrsregeln in Schweden
Allgemeine Verkehrsregeln:
- Rechtsverkehr
- Gurtpflicht, auch auf der Rückbank
- 24h Abblendlichtpflicht
- Höchstgeschwindigkeit Autobahn: 110-120 km/h
- Höchstgeschwindigkeit Schnellstraßen: 70-90 km/h
- Auf kleinen Straßen und in Ortschaften: 50 km/h
- Gar kein Alkohol am Steuer
- Keine Handynutzung am Steuer
- Rückhaltesysteme für Kinder unter 135 cm sind Pflicht
- Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 1. März
- Citymaut in Stockholm und Göteborg: Preise sind tages- und uhrzeitabhängig. Mehr Infos hier.
Regeln für Caravan- und Reisemobilfahrer:
- Ab 7,5 Tonnen gelten Reisemobile als LKWs und müssen sich an entsprechende Bestimmungen halten
- Höchstgeschwindigkeit für Caravan-Gespanne: 80 km/h
