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Verkehrsschilder für Reisemobilisten und Caravaner

Auf welche Verkehrszeichen man im Caravaning-Urlaub besonders achten sollte

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Ob Parken, Überholen oder Engstellen passieren – diese Verkehrszeichen sorgen für klare Regelungen im Caravaning-Urlaub.
Nicht jede Strecke ist für Fahrzeuge höherer Gewichtsklassen geeignet. Die folgenden beiden Verkehrszeichen werden daher genutzt, um Schäden zu vermeiden und die Durchfahrt zu verhindern.
Das LKW-Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen 253) gilt auch für Wohnmobile und deren Anhänger. Übersteigt die eigene zulässige Gesamtmasse die 3,5t Grenze, ist die Durchfahrt nicht gestattet.
Mit dem Verkehrszeichen 262 wird konkret angegeben, welches Gewicht ein Fahrzeug nicht überschreiten darf, um die Straße befahren zu können. Liegt das Wohnmobil, das Zugfahrzeug oder der Caravan über dem definierten Gewicht, muss die Strecke umfahren werden.
Auch die Höhe und die Breite eines Fahrzeugs können an Engstellen oder unter Brücken entscheidende Faktoren für eine sichere Weiterfahrt sein.
Das Verkehrsschild 265 untersagt die Durchfahrt für Fahrzeuge über der angegebenen Höhe (einschließlich Zuladung).
Mit dem Verkehrsschild 264 wird die Durchfahrt für Fahrzeuge, die die angegebene Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung) überschreiten, verhindert.

Tipp: Es lohnt sich, die genauen Maße des Fahrzeugs im Cockpit sichtbar zu notieren. Und Achtung: Auch SAT-Schüssel und Markise müssen einberechnet werden.
Ist das eigene Wohnmobil über 3,5 t schwer, dann greift ebenfalls das Überholverbotsschild für Kraftfahrzeuge (Zeichen 277). Beim Gespann sieht es anders aus. Hier darf auch mit einer Gespann-Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen überholt werden, da Pkw von diesem Verbot explizit ausgenommen sind.
Sind Parkplätze ausschließlich mit dem Zeichen 314 ausgeschildert, dürfen auch Reisemobile und PKW-Caravan-Gespanne dort parken.
Mit diesem Zusatzzeichen 1048-17 gekennzeichnete Parkplätze sind ausschließlich für Reisemobile vorgesehen.
Was viele nicht wissen: Auch das Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) kann für Reisemobilisten und Caravaner relevant sein. Dann nämlich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Reisemobils oder des Wohnwagens oder des Zugfahrzeugs 2,8 Tonnen überschreitet. Der Grund: Der Unterbau von Bürgersteigen ist für so hohe Belastungen nicht ausgelegt.

Beim Parken mit Reisemobile und Caravans, ob als Gespann oder abgekoppelt, gibt es noch weitere Aspekte zu beachten. Mehr Infos hierzu gibt es hier.

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