Das richtige Tempo
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und Wohnwagen gelten besondere Tempolimits. Diese Regeln rund um Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es zu beachten.
Tempolimits: Wie schnell darf ein Wohnmobil fahren?
Außerhalb geschlossener Ortschaften
- Reisemobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
- Reisemobile über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h
- Reisemobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 60 km/h
Auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen
- Reisemobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht:
Sofern keine Begrenzung vorliegt, kann die Geschwindigkeit frei gewählt werden. - Reisemobile über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
- Reisemobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h
Tempolimits: Wie schnell darf ein Wohnwagen fahren?
Kurzcheck: Darf das eigene PKW-Gespann 100 km/h fahren?
- Ob der eigene Caravan die Tempo-100-Voraussetzungen erfüllt, steht in den Fahrzeugpapieren.
- Zusätzlich müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Besitzt das Zugfahrzeug ABS und hat es eine Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t?
- Verfügt der Caravan über Reifen, die nicht älter als sechs Jahre sind und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören?
- Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf einen festgelegten Wert der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen:
- 80 % der Leermasse des PKW: Caravans mit hydraulischen Schwingungsdämpfern (kein Stabilisierungssystem)
- 100 % der Leermasse des PKW: Caravan mit Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 (d. h. Schlingerkupplung) oder
- mit technischen Einrichtungen zur Stabilisierung, die laut Gutachten einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h garantieren (sog. elektronische Stabilisierungseinrichtungen im Anhänger) oder
- das Zugfahrzeug hat ein spezielles elektronisches, fahrdynamisches Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb.
- Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, was häufig bei älteren Gespannen der Fall ist, gilt auf Landstraßen und Autobahnen generell ein Tempolimit von 80 km/h.
- Erfüllt der eigene Caravan die Voraussetzungen nicht, ist eine Nachrüstung sinnvoll. Die Änderung wird dann durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur bestätigt und in den Fahrzeugpapieren des Anhängers berichtigt. An der Rückseite des Anhängers muss die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte 100-km/h-Plakette gut sichtbar angebracht werden.