Das richtige Tempo

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und Wohnwagen gelten besondere Tempolimits. Diese Regeln rund um Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es zu beachten.

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Wie schnell darf ich mit einem Wohnmobil oder PKW-Caravan-Gespann fahren? Hier alles Wichtige zu den Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland und Europa finden.

Tempolimits: Wie schnell darf ein Wohnmobil fahren?

Generell gilt: 85% aller in Deutschland produzierten Wohnmobile liegen unter einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Für dieses Gros aller Reisemobile gelten dieselben Tempolimits wie beim PKW. Die relevanten Tempolimits für Reisemobile über 3,5 t sind nachfolgend aufbereitet. Welche Fahrerlaubnis zum Führen dieser Reisemobile berechtigt, findet man in unserem Wohnmobil-/Caravan-Führerschein Ratgeber.

Außerhalb geschlossener Ortschaften

  • Reisemobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
  • Reisemobile über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h
  • Reisemobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 60 km/h

Auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen

  • Reisemobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht:
    Sofern keine Begrenzung vorliegt, kann die Geschwindigkeit frei gewählt werden.
  • Reisemobile über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
  • Reisemobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h

Tempolimits: Wie schnell darf ein Wohnwagen fahren?

Moderne PKW-Caravan-Kombinationen verfügen in der Regel über die Voraussetzungen, um auf Landstraßen und Autobahnen Tempo 100 km/h zu fahren. Mit Hilfe eines Kurzchecks lässt sich schnell feststellen, ob dies auch für den eigenen Caravan der Fall ist.

Kurzcheck: Darf das eigene PKW-Gespann 100 km/h fahren?

  • Ob der eigene Caravan die Tempo-100-Voraussetzungen erfüllt, steht in den Fahrzeugpapieren.
  • Zusätzlich müssen folgende Punkte beachtet werden:
  • Besitzt das Zugfahrzeug ABS und hat es eine Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t?
  • Verfügt der Caravan über Reifen, die nicht älter als sechs Jahre sind und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören?
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf einen festgelegten Wert der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen:
    • 80 % der Leermasse des PKW: Caravans mit hydraulischen Schwingungsdämpfern (kein Stabilisierungssystem)
    • 100 % der Leermasse des PKW: Caravan mit Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 (d. h. Schlingerkupplung) oder
    • mit technischen Einrichtungen zur Stabilisierung, die laut Gutachten einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h garantieren (sog. elektronische Stabilisierungseinrichtungen im Anhänger) oder
    • das Zugfahrzeug hat ein spezielles elektronisches, fahrdynamisches Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb.
  • Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, was häufig bei älteren Gespannen der Fall ist, gilt auf Landstraßen und Autobahnen generell ein Tempolimit von 80 km/h.
  • Erfüllt der eigene Caravan die Voraussetzungen nicht, ist eine Nachrüstung sinnvoll. Die Änderung wird dann durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur bestätigt und in den Fahrzeugpapieren des Anhängers berichtigt. An der Rückseite des Anhängers muss die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte 100-km/h-Plakette gut sichtbar angebracht werden.

Tempolimits für Gespanne

Download: Tempolimits für Gespanne (ADAC) Erfahren Sie hier mehr über Tempolimits für Wohnwagengespanne in Europa (ADAC) DOWNLOAD
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