Parken im Wohngebiet
Wohnwagen und Wohnmobil Parken innerhalb eines Wohngebiets. Was gilt es zu beachten? Wir haben alle spezifischen Infos zum zusammengestellt.
Wo dürfen Sie Ihr Fahrzeug abstellen?
Generelle Einschränkungen
Treffen die beiden letztgenannten Einschränkungen nicht zu, können Sie ihr Fahrzeug abstellen, solange Sie möchten – vorausgesetzt es hat eine gültige TÜV-Plakette.
Parken im Wohngebiet auf einen Blick
Parken mit Zugfahrzeug
- Parkplatz darf nicht für PKWs beschränkt sein
- Parken von Wohnmobil oder Wohnwagen im Wohngebiet darf nicht durch ein Schild verboten sein
- Gültige TÜV-Plakette am Fahrzeug ist Pflicht
- Die Markierungen der Parkflächen müssen eingehalten werden
- Schachtdeckel dürfen nicht verdeckt oder blockiert werden
- Wichtig: auch dort, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, gilt das nur für Fahrzeuge bis zu 2.8 Tonnen – viele Wohnmobile sind schwerer.
- Wohnmobile über 7.5 Tonnen, dürfen in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken
- Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen, die auf der Straße parken, müssen nachts beleuchtet sein. Unter 3.5 Tonnen genügt ein durch Straßenlicht beleuchteter Parkplatz