Tipps vor Fahrtantritt
Technischer Zustand des Fahrzeugs
wie bei Pkw: Lichtanlage, Hupe, Einstellung der Außenspiegel, Betriebsflüssigkeiten, Reifendruck
Beladung

- zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten
- Wiegen des Fahrzeugs (Waage als Zubehör oder öffentliche Waage) oder der einzelnen Ladungen (Haushaltswaage)
- Reisemobil (Wohnmobil): Achslasten nicht überschreiten: Radwaage
- Caravan (Wohnwagen): Stützlast ausschöpfen, doch nicht überschreiten (Personenwaage oder Stützlastwaage): Deichsel waagerecht, am Kupplungsmaul wiegen
- Packliste mit Gewichten hilft für künftige Reise. Wasser und Flüssiggas nicht vergessen
- richtige Verteilung der Beladung – schweres Gut unten leichtes Gut oben
- schweres Gut in Achsnähe verstauen
- Ladung im Caravan und Reisemobil gegen Verrutschen sichern
Reifen

- richtiger Luftdruck, ausreichendes Profil (empfohlen 4 mm, gesetzlich 1,6 mm), keine Schäden
- alte Reifen austauschen, auch wenn technisch in Ordnung (einseitige Abplattung)
- Faustregel: spätestens nach 6 Jahren austauschen
Flüssiggasanlage
- gültige Prüfplakette - alle zwei Jahre zur Prüfung durch Gas-Sachkundigen:
z. B. TÜV, DEKRA, Händler, Werkstätten
Stabilisierungseinrichtungen

- E M P F E H L U N G: Ausrüstung der Caravan-Kombination mit Stabilisierungseinrichtung (Schlingendämpfer) erhöht die Fahrsicherheit beträchtlich
Sanitärkonzentrate
- Vielfälltige Produkte mit Gütezeichen „Blauer Engel“ erhältlich
- Schleswig-Holsteinische Campingplatzordnung: nur Blaue-Engel Produkte
Während der Fahrt mit einem Reisemobil sind diese Tipps zur Sicherheit zu befolgen:
- Aufenthalt von Personen nur auf den für die Fahrt ausgewiesenen Sitzplätzen.
- Offene Ablagen, fest eingebaute Tische u. ä. müssen abgeräumt sein.
- Sitzplätze in Fahrtrichtung müssen mit Dreipunktgurten ausgestattet sein.
- Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung mit Kopfstützen und mindestens mit Beckengurten ausgerüstet sein.
- Sitzplätze im Fahrerhaus sind vorrangig zu besetzen. Danach sind die mit Sicherheitsgurten ausgestatteten Sitze im Wohnbereich zu nutzen. Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind als Notsitze zu betrachten und nur zu besetzen, wenn sie eine seitliche Abstützung, möglichst gepolstert, bis in Kopfhöhe bieten. Achtung: Auf die vom Hersteller im KfZ-Schein angegebene Anzahl der Sitzplätze achten.
- Dachlasten müssen sicher verzurrt werden. Gummiexpander sind unzureichend.
- Schwere Gepäckstücke (Konserven, Zeltgestänge u. ä.) in tiefgelegene Staufächer verladen, deren Türen sich nicht in Fahrtrichtung öffnen.
- Die Gasflaschen dürfen sich nicht verdrehen oder bewegen lassen. Sie dürfen nur auf den Bestimmungsgemäß vorgesehenen Plätzen in Flaschenkasten gelagert werden.

