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Anhängerführerschein







B, BE oder B96 

Welchen Führerschein benötige ich für meinen Caravan? Mit unserem Führerscheinrechner finden Sie es spielend einfach heraus. Erfahren Sie, ob auch Sie vom neuen B96-Führerschein profitieren!

f.re.e 2012 in München








Die f.re.e in München findet vom 22. bis 26. Februar 2012 statt

Zubehör

Stromversorgung

Selbstversorger, autark, unabhängig - sehnsüchtige Worte vieler Reisemobilisten und sicherlich auch einiger Caravan-Eigner. Wer die elektrische Energiegewinnung selbst in die Hand ...

Rückfahrkameras

Ein Rückfahrkamerasystem macht Reisemobilfahrern das Leben leichter.
Die Gefahr, beim Rangieren das Fahrzeug zu beschädigen oder gar
Menschen zu verletzen, wird deutlich reduziert...

Satellitenanlagen-Internet

Fernsehen im Reisemobil und Caravan ist dank moderner Satelliten-
Empfangsanlagen in bester Qualität möglich und obendrein auch noch
sehr komfortabel, denn die Antennenschüsseln richten sich...

Tempo 100 für Caravan-Kombination


Seit 1998 regelt die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) die Höchstgeschwindigkeit für Kombinationen in Deutschland. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.
  • Die Reifen des Caravans (Wohnwagen) müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
  • Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0).


Zusätzlich muss:

  • der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.
  • oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein  Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.
  • oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.  


Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Caravan angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den Kfz-Papieren mitzuführen.  
Fotos und weitere Informationen zum Thema Caravaning finden Sie unter: www.civd.de

 
  Tempolimits für Gespanne (PKW + Anhänger) in Europa

 

Land

Länge (m)

innerorts

außerorts

Autobahn

Belgien

18

50

90/120 d,i

120 i

Bulgarien

18

50

70

100

Dänemark

18,75

50

70

80

Deutschland

18

50

80 xx

80 w/100 x

Estland

18,75

50

70

70

Finnland

18,75

50

80

80

Frankreich

18

50

90/110

i,d,p,n,nn,r

130

 i,p,w,n,nn,r

Griechenland

18

50

80

80

Großbritannien

18,75 v

30/48

50/80; 60/96 d

60/96 w

Irland

18,35

50

80

80

Island

22

50

80

80

Italien

18

50

70

80

Kroatien

18,75

50

80

80

Lettland

20

50

80/90 yy

Litauen

24

50

90

90

Luxemburg

16,5

50

75

90l

Mazedonien

15 b

40/60

80

80

Niederlande

16,5

50

80

80

Norwegen

18,75 t

50

80/60 k

80/60 k

Österreich

18,75

50

100 e

100 f

Polen

18,75

50/60 zz

70/80 d

80

Portugal

18

50

70/80 c

100 s

Rumänien

18,35

50

70/80 d

90

Russland

20

60

70 

90 g

Schweden

24

50

80 m

80 m

Schweiz

18,75

50

80

80 w

Serbien

15

60

80

80

Slowakische Republik

18

50

90

90

Slowenien

18,75

50

80

80

Spanien

18,75 cc

50

70/80 dd

90/80 tt

Tschechische Republik

18

50

80

80

Türkei

16

40

80

110

Ungarn

18,75

50

70

80

Zypern

18

50

80

100

Empfehlungen:
Auch im Ausland mit Anhängern nicht schneller als 80 km/h fahren.
Die internationale grüne Versicherungskarte stets mitführen. 

Erläuterungen der Buchstaben-Kennzeichnung:

a=

Ohne Deichsel

aa=

Höchstbreite für in Deutschland zugelassene Anhänger bei vorübergehendem Aufenthalt.

b=

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden Überbreiten oder Überlängen bei deutschen Fahrzeugen nicht beanstandet.

c=

Ist der Anhänger über 2,30 m breit und zudem der Breitenunterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung euronorm-gerechte, weiße Rückstrahler angebracht werden.  

cc=

Bei Gespannen über 12m Länge müssen am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (1,30x25cm) oder zwei kleine Schilder (50x25cm), jeweils gelb mit rotem Rand, symetrisch zur Fahrzeugachse angebracht werden.  

d=

Auf Schnellstraßen, auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung und auf autobahnähnlichen Straßen.

dd=

Auf Schnelllstraßen und Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richung.

e=

Für Fahrzeuge mit Anhängern über 750 kg, wobei das zGG des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, und das zGG des Gespannes 3,5 t nicht übersteigt, gilt 80 km/h. Für Gespanne über 3,5 t zGG gilt außerorts und auf Schnellstraßen 70 km/h.

f=

Für Gespanne bis 3,5 t, bei denen das zGG des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und für Gespanne über 3,5 t zGG gilt 80 km/h.

g=

Wer seinen Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre besitzt, darf nie schneller als 70 km/h fahren.

i=

Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.

j=

Bei 2 Achsen; bei einer Achse 6 m.

k=

60 km/h gilt für ungebremste Anhänger deren aktuelles Gesamtgewicht mehr als 300 kg beträgt.

l=

Bei Nässe Geschwindigkeit auf Autobahnen um 15 km/h verringern.

m=

40 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt oder der Anhänger Beladen ist und sein zGG (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.

n=

Kfz/Gespanne über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren in jeder Richtung) 100, auf Autobahnen 110 km/h.

nn=

Für Gespanne über 3,5t zGG, bei denen das zGG des Zugfahzeuges unter 3,5t liegt, gilt auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 Km/h.

o=

Die entsprechenden Tempolimits sind ausgeschildert.

p=

Bei Nässe Geschwindigkeit um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringern.

q=

Auf Hauptverkehrsstraßen 2,55 m; auf mit „B“ beschilderten Straßen 2,20 m.

r=

Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

s=

Wer seinen Führerschein noch nicht länger als ein Jahr besitzt, darf nicht schneller als 90 km/h fahren. Die entsprechenden Plaketten (in Büros des ACP erhältlich) müssen sichtbar am Heck des Fahrzeugs angebracht sein.

t=

Auf einigen Nebenstrecken 15 m bzw. 12,40 m.

tt=

Auch auf autobahnähnlichen Straßen gilt: Gespanne mit Anh. bis 0,75 t: 90 km/h, Gespanne mit Anh. über 0,75 t: 80 km/h.

u=

Schwedische Campingplatzbesitzer fordern oft ein geschlossenes Abwassersystem für den Wohnwagen.

v=

Gespanne dürfen nicht auf Parkplätzen mit Parkuhren abgestellt werden.

w=

Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz links (in GB rechts) fahren, in Deutschland gilt dies bei Gespannen die länger als 7 m sind und für Kfz/Gespanne mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t.

x=

100 km/h nur für Gespanne, die auf Grund der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung 100 km/h fahren dürfen. Die Ausnahmeverordnung gilt nur für Deutschland.

xx=

60 km/h wenn das Zugfahrzeug als SO.Kfz Wohnmobil zugelassen ist.

y=

Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (auch Gespanne)/ über 3,5 t.

z=

Keine Regelung.

zz=

Innerorts gilt von 5-23 Uhr 50 km/h, von 23-5 Uhr 60 km/h.

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CARAVAN SALON 2012

 

Der INTERNATIONALE CARAVAN SALON findet vom 24. August bis  02. September 2012 in Düsseldorf statt. Mehr über die weltweit größte Messe für die mobile Freizeit:


Zur Abschluss-Pressemeldung 2011...


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