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CARAVAN SALON 2010

Die weltweite größte Caravaning-Messe: 27.08.- 05.09.2010 in Düsseldorf (D)

"Caravaning für Einsteiger"

Alle Informationen und Tipps, die besonders beim ersten Caravaning-Urlaub hilfreich sind.

Zubehör

Vorzelte

Die Ausstattung, mit welcher man beim Campingurlaub unterwegs ist, besonders wichtig. Gerade beim Vorzelt sollte grundlegend feststehen, welchen Ansprüchen es genügen soll und welchen Bedingungen es...

Partikelfilter-Nachrüstung

Reisemobile mit gelber und roter Plakette und sogar Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette können seit kurzem mit Dieselpartikelfiltern nachgerüstet werden. Für die meisten Freizeitfahrzeuge der...

Navigationssysteme

Da geht`s lang
TomTom, Branchenprimus bei mobilen Navigationsgeräten, hat das Design seiner neuen Modelle TomTom ONE und des neuen Tom-Tom XL von Grund auf überarbeitet. Dabei haben die Entwickler...

Sicherheit in Caravan und Reisemobil

Nach jahrelangen intensiven Bemühungen des CIVD haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und der Bundesrat folgende Regelung für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gesetzlich festgelegt, die u.a. für Wohnmobile (Reisemobile) vorteilhafte Rechte bringt:

  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen nun außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren (§ 3) auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren (§ 18) innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrstreifen frei wählen (§ 7)

  • Folgende Verkehrszeichen gelten nun erst für Wohnmobile über 3,5 Tonnen:

Lkw-Durchfahrtsverbot

Fahren mit Mindestabstand

 

 

 

 

 
  Tempolimits für Reisemobile in Europa

 

Land

Zul. GG in t

innerorts

außerorts

Autobahn

Belgien

bis 7,5
über 7,5

50

90
60/90 k

90
90 

Bulgarien

bis 3,5
über 3,5

50

90
70

130
100

Dänemark

bis 3,5
über 3,5

50

80
70

130
80

Deutschland

bis 3,5
über 3,5

50

100
80

130 b
100 

Estland

bis 3,5
über 3,5

50

90
70

110
70

Finnland

50

80 t

80 t

Frankreich

bis 3,5
über 3,5

50

90 c /110 k,c,e

80 c / 90 k,c,e,a

130 c,e

90c,e,a 

Griechenland

50

90/110 j

120/130j

Großbritannien

30/48

60/96
70/112k

70/112

Irland

50

60/100 k

120

Island

50

90 d

Italien

bis 3,5
über 3,5

50

90/110 l,f
80

130 f
100

Kroatien

50

90

130

Lettland

bis 7,5
über 7,5

50

90/110 x,f
80/90 v

90
80

Litauen

bis 3,5
über 3,5

50

90/110 k
80

110
90

Luxemburg

bis 3,5
über 3,5

50
40

90 f,i
75 f

130 f,i
90l f

Mazedonien

 

40/60 j

80

80

Niederlande

bis 3,5
über 3,5

50

80/100 k
80

120
80

Norwegen

bis 3,5
über 3,5

50

80/90 k
80

90
80

Österreich

bis 3,5
über 3,5

50

100
70

130 h
80

Polen

bis 3,5
über 3,5

50/60 p

90/100 k,o
70/80 k

130
80

Portugal

bis 3,5
über 3,5

50

90/100 w
80/90 w

120 g
110

Rumänien

bis 3,5
über 3,5

50

80/90k
80/90 k

120
110

Russland

bis 3,5
über 3,5

60

90 n
70 

110 n
90 n

Schweden

bis 3,5
über 3,5

50

w

w
w

Schweiz

bis 3,5
über 3,5

50

80/100 k

120
100 

Serbien

bis 3,5
über 3,5

60

80/100 k
80

100
80

Slowakische Republik

bis 3,5
über 3,5

50

90/130 z
80/90 z

90/130 z
80/90 zz

Slowenien

bis 3,5
über 3,5

50

80/100 k
80

100
80

Spanien

50

70/80 kk

90 m

Tschechische Republik

bis 3,5
über 3,5

50

90/130 k
80

130
80

Türkei

50

80

90

Ungarn

bis 2,5
über 2,5

50

90/110 k
70

130
80

Zypern

50

80

100


Empfehlungen:
Auch im Ausland mit Anhängern nicht schneller als 80 km/h fahren. Die internationale grüne Versicherungskarte stets mitführen.

Erläuterung der Buchstaben-Kennzeichnung:

a=

Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.

b=

Empfohlene Richtgeschwindigkeit: 130 km/h.

c=

Bei Nässe Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringern.

d=

Auf nichtbefestigten Straßen (Schotter): 80 km/h.

e=

Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100
und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

f=

Bei Nässe Geschwindigkeit um 20 km/h verringern.

g=

Wer seinen Führerschein noch kein ganzes Jahr besitzt, darf auf Autobahnen nicht
schneller als 90 km/h fahren. Die entsprechenden Plaketten (in den Büros des ACP erhältlich) müssen sichtbar am Heck des Fahrzeuges angebracht sein.

h=

Von 22-5 Uhr gilt auf folgenden Autobahnen 110 km/h: Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12),
Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14).

i=

Wer seine Fahrlizenz noch kein ganzes Jahr besitzt, darf außerorts höchstens 75 km/h bzw. auf Autobahnen 90 km/h fahren.

j=

Je nach Ausschilderung.

k=

Auf Schnellstraßen, auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung und auf autobahnähnlichen
Straßen.

kk=

Auf Schnellstraßen, auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung

l=

Schnellstraße, blaues Autobahnschild.

m=

Gilt auch auf autobahnähnlichen Straßen.

n=

Wer seine Fahrlizenz weniger als zwei Jahre besitzt, darf max. 70 km/h fahren.

o=

Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt für Wohnmobile bis 3,5 t: 110 km/h

p=

Innerorts gilt von 5-23 Uhr 50 km/h, von 23-5 Uhr 60 km/h.

q=

Für alle Fahrzeuge über 3,5 t zGG muss man für alle Straßen die Schwerverkehrsabgabe zahlen.

r=

Vom 01.03. - 30.11. 110Km/h auf Schnellsttraßen

s=

Auf Hauptverkehrsstraßen 2,55 m, auf mit „B“ beschilderten Straßen 2,20 m.

t=

100 Km/h dürfen jedoch fahren: - Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1995 bis zu einem Leergewicht von 1875 Kg - Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.1981 bis zu einem Leergewicht von 1800 Kg - Wohnmobile bis 3,5 t zul. GG mit folgender Ausrüstung: ABS-Bremsen, Airbag für den Fahrer, Sicherheitsgurte auf allen Sitzplätzen, die während der Fahrt angelegt werden müssen.   

u=

Auf schwedischen Campingplätzen ist oft ein geschlossenes Abwassersystem vorgeschrieben.

v=

Vom 01.03. - 30.11. 90 Km/h auf Schnellstraßen

w=

Entsprechend der Beschilderung.

x=

Wer seinen Führerschein noch keine 2 Jahre besitzt, darf ausserorts höchstens 80 Km/h fahren. 

y=

Vom 01.04. - 31.10.

yy=

mit Eintrag "So.-Kfz Wohnmobil"

z=

Auf Autobahnen und Schnellstraßen innerorts 90, außerorts 130 Km/h

zz=

Auf Autobahnen und Schnellstraßen innerorts 80, außerorts 90 Km/h.

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