Versicherung
Freiheit tanken, Unabhängigkeit genießen, entspanntes Reisen im Reisemobil (Wohnmobil) und mit dem Caravan (Wohnwagen).
Mit der richtigen Versicherung können Sie ganz beruhigt den Blick auf traumhafte Landschaften richten.
Beispiel Reisemobil:
Die Haftpflicht für ein neues Reisemobil mit 3.500 KG und einer Fahrleistung von 15.000 KM kostet einer Versicherungssumme von 100 Mio. pauschal* SF-Klasse 10 / Beitragssatz 45% bei einem Fahrzeugwert von :
- 40.000 Euro - 205,76 €
- 50.000 Euro - 205,76 €
- 60.000 Euro - 205,76 €
Bei Vollkasko (VK mit 500,00 SB und TK mit 150,00 SB) SF-Klasse 10 / Beitragssatz 35% bei einem Fahrzeugwert von :
- 40.000 Euro - 351,03 €
- 50.000 Euro - 438,79 €
- 60.000 Euro - 526,64 €
Beispiel Caravan:
Ein neuer Caravan mit 1.500 KG und 15.000 Euro Gesamtwert kostet:
Haftplichtversicherung 15,62 Euro bei einerVersicherungss. 100 Mio. pauschal*Vollkaskoversicherung 433,22 Euro bei VK mit 500,00 SB und TK mit 150,00 SB Teilkaskoversicherung 163,33 Euro mit 150,00 SB
*bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person Stand 1.1.2007 inkl. 19% Versicherungsteuer Neben den üblichen Versicherungsarten wie Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Kasko- und Kraftfahrtunfallversicherung bietet die VHV-Versicherung besondere Zusatzleistungen an:
PLUS – Preiswert die Schutzbriefleistungen dazubekommen
Mit den VHV-Schutzbriefleistungen für Reisemobile bis 4t zulässiges Gesamtgewicht ist unser Kunde sicher unterwegs – und das für nur 6,31€ zusätzlich.
SPEZIAL – Der perfekte Rundumschutz
Mit der SPEZIAL können alle Besitzer von Reisemobilen bis 4t zulässiges Gesamtgewicht ihren Versicherungsschutz komplettieren. Sie besteht aus den VHV-Schutzbriefleistungen, die auch dann umfangreiche Hilfe bieten, wenn unser Kunde mal ohne Fahrzeug unterwegs ist, und einer kompletten marktüblichen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung.
Fahrer-Unfallversicherung
Mit der Fahrer-Unfallversicherung kann der Kunde eine elementare Versicherungslücke schließen. Denn bei einem selbstverschuldeten Unfall oder unbekanntem Schädiger können zwar die Insassen ihre Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Halters geltend machen, der Fahrer geht in der Regel aber leer aus. Die Fahrer-Unfallversicherung schützt den Fahrer so perfekt, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung die Mitfahrer. Für nur 8% Zuschlag auf den Haftpflichtbeitrag erhält der Kunde dieselben Leistungen wie sie auch die Mitfahrer erhalten – und zwar bis zu einer Höhe von 8 Mio. EUR.
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen / Beitragssätze
Für Caravans gibt es keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Der Beitragssatz liegt also immer bei 100%. Bei Reisemobilen geht es bis zur SF-Klasse 10, was einem Beitragssatz von 45% in der Kfz-Haftpflichtversicherung und 35% in der Vollkaskoversicherung entspricht. Hier die aktuelle Einstufung in Schadenfreiheitsklassen mit den entsprechenden Beitragssätzen:
Dauer des schadenfreien und ununterbrochenen Verlaufs | Schadenfreiheitsklasse (SF) + Beitragssatz | |
Kfz-Haftpflicht | Vollkasko | |
10 und mehr Kalenderjahre | SF 10 = 45% | SF 10 = 35% |
9 Kalenderjahre | SF 9 = 50% | SF 9 = 35% |
8 Kalenderjahre | SF 8 = 50% | SF 8 = 35% |
7 Kalenderjahre | SF 7 = 50% | SF 7 = 40% |
6 Kalenderjahre | SF 6 = 55% | SF 6 = 40% |
5 Kalenderjahre | SF 5 = 55% | SF 5 = 40% |
4 Kalenderjahre | SF 4 = 60% | SF 4 = 45% |
3 Kalenderjahre | SF 3 = 60% | SF 3 = 50% |
2 Kalenderjahre | SF 2 = 70% | SF 2 = 55% |
1 Kalenderjahr | SF 1 = 70% | SF 1 = 60% |
SF1/2 = 70% | SF1/2 = 60% | |
0 = 100% | 0 = 100% | |
Für Reisemobile bietet die VHV-Versicherung übrigens auch eine verbesserte Zweitfahrzeugregelung an. Das heißt, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzung gleich in die SF-Klasse 2 eingestuft werden kann. Außerdem gibt es noch eine besondere Zweitfahrzeugregelung, wenn der Versicherungsnehmer beide Fahrzeuge alleine nutzt. Dann ist sogar dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug möglich. Sofern Interesse besteht, nennen wir Ihnen gerne die einzelnen Voraussetzungen für diese Sondereinstufungen. www.vhv.de
Infotelefon: (0180) 22 32 100* (*6 ct/Anruf für Anrufer aus dem deutschen Festnetz; ggf. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen.)

