


Tipps zu Reisemobilkauf
Die wichtigsten Prüfkriterien für gebrauchte Reisemobile:
- Je kleiner das Fahrzeug, desto mobiler. Bedenken sie auch die Unterstellmöglichkeit bzw. Abstellplatz, wenn Sie nicht unterwegs sind. Wenn Sie ein Saisonkennzeichen haben, darf das Wohnmobil nach Ablauf der Zulassungszeit nicht mehr am Straßenrand geparkt werden.
- Auf das zulässige Gesamtgewicht achten, über 3,5 t gelten die Verkehrsbestimmungen für LKW. Ab 7,5 t ist ein Führerschein der Klasse 2 Voraussetzung.
- Besonders für Familien ist es wichtig, nach den zugelassenen Sitzplätzen und nach Anzahl der Dreipunktsicherheitsgurte zu schauen.
- Achten Sie auf die mögliche Zuladung (zulässiges Gesamtgewicht abzüglich Eigengewicht). Im Gegensatz zum Caravan zählt das Gewicht der mitreisenden Personen bereits als Zuladung, ebenso der Inhalt des Wassertanks und gefüllte Gasflaschen!
- Frisch- und Abwassertank sollten mindestens 100 Liter erfassen. Spüle, Waschbecken und Duschwanne einen Geruchsverschluss haben.
- Zu einem kompletten Reisemobil gehört unter anderem eine separate Batterie für den Wohnraum.
- Achten Sie auf Beschädigungen an den Reifen. Sind sie älter als fünf Jahre müssen sie unabhängig davon, wie gut das Profil noch ist, erneuert werden.
- Dichtungsgummis an Türen, Fenstern und Dachluken genau prüfen. Schließen sie richtig? Fensteraufsteller in Ordnung?
- Wintercamper sollten darauf achten, dass die Tanks beheizt sind und alle Wasserleitungen und Ablasshähne innen installiert sind.
- Auf genügend Stauräume im Wohnbereich und Unterflur achten.
- Kontrollieren Sie alle Staufächer, auch unter dem Bodenbelag, nach dunklen Flecken, womöglich sind sie durch eingedrungenes Wasser entstanden, auch müssen Lüftungsöffnungen vorhanden sein!
- Im gesamten Innenraum auf Fäulnisgeruch und Flecken oder Verfärbungen achten, in allen Ecken, Kanten, Schränke, Bettkasten, Teppich, Boden und Innenverkleidung.
- Prüfen Sie alle Verbrauchsgeräte von Flüssiggas (Heizung, Kühlschrank, Kocher) auf Funktionstüchtigkeit und sehen Sie nach, ob diese Geräte auch in die Gas- Prüfbescheinigung eingetragen sind.


